Sitzungstermin des Haupt- u. Vergabeausschusses Wünschendorf/Elster: 17.11.2020 - 19:00 Uhr Sitzungstermin des Gemeinderates Wünschendorf/Elster: 26.11.2020 - 19:00 Uhr |
Informationen zum Corona Virus
Die Gemeinde Wünschendorf ist für den Besucherverkehr weiterhin nur eingeschränkt geöffnet. Um die grundsätzlichen Vorgaben zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzuhalten, ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können per E- Mail unter info@wuenschendorf.de oder Die Bürgermeistersprechstunde findet wieder dienstags von 14:00 Uhr 18:00 Uhr statt. Personen mit grippeähnlichen Symptomen werden gebeten von einem Amtsbesuch abzusehen. Wir bitten Sie bei Betreten der Gemeinde auf die üblichen Hygienestandards zu achten:
Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat auch hier und weiterhin oberste Priorität. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich an die Auflagen zu halten, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verzögern. Marco Geelhaar Hinweise so gehen Sie vor, wenn Sie Sorge haben, sich angesteckt zu haben Wenden Sie sich bitte TELEFONISCH an Ihren Hausarzt und am Wochenende an den Bereitschaftsdienst unter 116 117. Ganz wichtig: Rufen Sie immer zuerst an!
Ab dem 16.07.2020 gilt eine neue Corona Verordnung, nunmehr bis 30.08.2020. Die Verordnung finden Sie im weiteren Verlauf. Grundsätzlich sind in geschlossenen Räumen vom Publikumsverkehr die Kontaktdaten zu erfassen. Dies gilt für öffentliche Einrichtungen, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen und kulturelle Einrichtungen sowie Gaststätten. Weiterhin ist von allen (Veranstaltern, Leitern, Betriebsinhabern, Geschäftsführer, Vorständen, Vereinsvorsitzenden, zuständigen Amtsträgern oder einer Person, die rechtliche Verantwortung oder die die Kontrolle ausübt oder damit beauftragt ist) ein Infektionsschutzkonzept mit dem erforderlichen Mindestinhalt vorzuhalten. Wie bisher sind alle größeren Dorffeste und Veranstaltungen sowie Sportveranstaltungen mit Zuschauern grundsätzlich verboten. Ausnahmen können vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Anzeigepflichtig bleiben auch nichtöffentliche Veranstaltungen sowie private oder familiäre Feiern: 1. in geschlossenen Räumen mit mehr als 30 Personen 2. unter freiem Himmel mit mehr als 75 Personen. Marco Geelhaar Im weiteren Verlauf finden Sie die
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